Bundestag nimmt Verbot von Nachtspeicheröfen zurück

16.05.2013 um 10:21

Der Bundestag hat in seiner Bauausschuss-Sitzung beschlossen, das Verbot von Nachtspeicherheizungen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten ab dem Jahr 2012 aufzuheben. Der Grund ist, dass die über 1,5 Millionen elektrischen Speicherheizungen in Zeiten des Überangebotes von Strom als zusätzliche Energiespeicher dienen können. Lesen Sie hierzu beispielhaft die Artikel auf Spiegel-Online und in der Badischen Zeitung. Der Bundestag wird in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 unter TOP 24 die entsprechenden Änderungen im Energieeinspargesetz beschließen. Sie können die Plenarsitzung in der Mediathek des Bundestages live verfolgen. Drücken Sie die Daumen, dass der Bundestag dem Antrag des Bauausschusses zustimmt!

Aktualisierung: Der Bundestag hat in seiner 240. Sitzung das Verbot von Nachtspeicherheizungen gekippt!