EnEV 2009 - was ändert sich für elektrische Speicherheizungen

07.08.2009 um 17:41

Die neue Energieeinsparverordnung wird am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Im §10e sind die Regularien zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen enthalten. Die neue Broschüre der EnBW erläutert die neuen Vorschriften und deren Auswirkungen für Nachtstromnutzer. Insbesdondere werden auch die in den meisten Fällen greifenden Ausnahmebestimmungen dargelegt. Sie können die Broschüre hier herunterladen.

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Ulrich Becksmann fragt nach: EnEV 2009 verabschiedet - was planen die Stadtwerke Karlsruhe?

15.07.2009 um 11:07

Ulrich Becksmann fragt die Stadtwerke Karlsruhe nach dem weiteren Vorgehen nach der mittlerweile erfolgten Verabschiedung der EnEV 2009. Er spricht auch die im Januar 2009 in Aussicht gestellte Möglichkeit einer Senkung der Strompreise an. Desweiteren bittet er um Berichterstattung zum Stand des Pilotprojektes. Den vollständigen Brief können Sier hier herunterladen.

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Gemeinderat Karlsruhe behandelt das Thema Nachtstromspeicherheizungen

15.07.2009 um 09:02

In seiner 62. Plenarsitzung hat sich der Gemeinderat Karlsruhe aufgrund eines Antrags der FDP-Fraktion sowie einer Anfrage der CDU-Fraktion unter anderem dem Thema Nachtstromspeicherheizungen gewidmet. Als Vertreter der Stadtwerke war Herr Dr. Unnerstall bei der Sitzung persönlich anwesend. Das vollständige Protokoll können Sie hier herunterladen.

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Ulrich Becksmann schreibt an Bundeskanzlerin Merkel

19.06.2009 um 09:16

Nachdem nach über vier Wochen immer noch keine Reaktion auf das Schreiben an Minister Gabriel erfolgt ist, hat Ulrich Becksmann die Bundeskanzlerin direkt angeschrieben. Er fordert sie zur Rücknahme des Verbots der elektrischen Nachtstromspeicherheizungen auf. Außerdem macht er auf die dringend notwendige Aktualisierung der „Eckpunkte der Bundesregierung für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm“ vom August 2007 aufmerksam. Becksmann geht in seinem Brief ausführlich auf interessante Alternativen zum von der Bundesregierung beschlossenen Verbot von Nachtspeicherheizungen ein.

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Elektro-Speicherheizung – neue Anwendung statt Verbot

08.06.2009 um 17:43

In der Zeitschrift ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN 59. Jg. (2009) Heft 5 zeigen die Autoren Martin Kleimaier und Jürgen Schwarz interessante Alternativen zum von der Bundesregierung beschlossenen Verbot von Nachtspeicherheizungen. Sie legen dar, dass durch den ständig steigenden Anteil von Strom aus regenerativen Primärenergieträgern, die durch ihr fluktuierendes Dargebot gekennzeichnet sind, auch die Fluktuationen bei der Stromerzeugung zunehmen. In Schwachlastzeiten erreicht bereits heute der Anteil der Windenergie so hohe Werte, dass deren Energie im Inland zeitweilig nicht mehr absetzbar ist und zu schlechten Konditionen ins benachbarte Ausland verkauft werden muss.

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NNKA Info zur Ortschaftsratswahl am 7. Juni 2009

03.06.2009 um 06:35

Die meisten politischen Parteien greifen in Grötzingen, einer Hochburg der Nachtstromnutzung, das Thema Zukunft der Heizsysteme auf. In seiner neuesten NNKA-Info fasst Ulrich Becksmann den aktuellen Stand der Gesetzgebung zusammen. Er erläutert ausführlich die beschlossenen Ausnahmeregelungen beim Zwang zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen (Bestandsschutz). Aufgrund dieser Ausnahmeregelungen ist davon auszugehen, dass in Grötzingen so gut wie keine einzige Nachtspeicherheizung außer Betrieb zu nehmen sein wird. Im weiteren geht Becksmann auf die im Wahlprogamm der Grünen Liste Grötzingen vetretene Ansicht ein, dass Nachtstrom zunehmend für das

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Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen: Eine „Nullnummer“

15.05.2009 um 16:37

Mit dieser Überschrift wendet sich unser Sprecher Ulrich Becksmann in einem offenen Brief an Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Eine Nullnummer deswegen, weil keineswegs erwiesen ist, dass der Ersatz von Nachtspeicherheizungen durch andere Heizungsarten weniger CO2 in die Atmosphäre freisetzt. Außerdem sorgen die dringend notwendigen Ausnahmeregelungen dafür, dass die Nichtaußerbetriebsetzung der Regelfall werden wird. Alles in allem wird das Ergebnis nahezu Null sein. Was von der Empfehlung des Bremer Energieinstitutes übrig beiben wird, ist die Variante 0: Beibehaltung der Nachtspeicherheizungen mit Austausch nach Stand der Technik.

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Bundeskartellamt beschäftigt sich mit dem Thema Heizstrom

03.05.2009 um 17:06

In seiner Antwort auf den Brief von Ulrich Becksmann stellt das Bundeskartellamt fest, dass es begonnen habe, sich intensiv mit dem Thema Heizstrom zu beschäftigen. Dabei müsse zunächst geprüft werden, ob die Preiserhöhungen gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen. Falls das jeweilige Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich nutzt, könne und werde das Bundeskartellamt tätig werden. Die Preisgestaltung der Netzbetreiber hingegen unterliege der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Bei den Stromnetzen handele es sich um ein natürliches Monopol und sei einer kartellrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich.

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CDU-Ortsverband Grötzingen lädt zum Bürgergespräch ein

01.05.2009 um 17:50

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe sowie der CDU-Ortsverband Grötzingen laden zum Vor-Ort-Termin - Ortsbegehung und Bürgergespräch ein: Montag, 4. Mai 2009 18:30 Uhr: Treffpunkt Rathaus Weitere Route u.a. Niddaplatz, Mühlstraße, Schule, Jugendtreff 19:30 Uhr: Bürgergespräch Großer Saal der Begegnungsstätte Grötzingen, Niddastr. 9 Wir sollten die Chance nutzen und auf diese Diskussion und die Absichten der Parteien Einfluss nehmen! Schließlich ist Grötzingen eine “Hochburg” der Nachtstromnutzung.Hierzu bietet die Einladung der CDU-Gemeinderatsfraktion an die Bürger von Grötzingen eine gute Möglichkeit.

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Ulrich Becksmann schreibt an das Bundeskartellamt

26.04.2009 um 16:24

Nachdem die Aktionsgemeinschaft der Nachtstromnutzer Karlsruhe in letzter Zeit ihr Augenmerk auf die Änderungen des EnEG und der EnEV gerichtet hat, verlagert sich nach deren Inkraftsetzung der Fokus jetzt wieder auf die Preisgestaltung. Hier ist es vor allem der fehlende Markt, der die Nachtstromnutzer überall im Bundesgebiet den örtlichen Stromlieferanten als Monopolisten ausliefert. Ein Anbieterwechsel ist für Nachtstromnutzer nicht möglich. Ulrich Becksmann weist das Bundeskartellamt nachdrücklich auf diese unbefriedigende Situation hin.

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