1. Lesung der 4. Novelle des Energieeinsparungsgesetzes am 14. März im Bundestag

08.03.2013 um 12:09

Am Donnerstag, den 14. März, erfolgt in der Plenarversammlung des Bundestags die 1. Lesung der 4. Novelle des Energieeinsparungsgesetzes, in dem die Bundesregierung zu Festlegungen in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) ermächtigt wird. Im zu beratenden Gesetzentwurf wird allerdings auf das Thema elektrische Speicherheizungen gar nicht eingegangen. Es erscheint daher fraglich, ob sich beim Nachtspeicherheizungsverbot etwas ändern wird.

Wird das Nachtspeicherheizungsverbot gestrichen, fällt auch der §10a der EnEV. Thomas Bareiß, der energiepolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, hat den Termin mitgeteilt und versichert, dass er unser Anliegen vertreten wird.

In der Tagesordnung steht das EnEG auf TOP 17 und soll in der Zeit von 21:00-21:40 Uhr behandelt werden. Die weitere Behandlung nach Beratung mit Aussprache erfolgt in den Fachausschüssen. Wir können gespannt sein.