Stellungnahme von Ingo Wellenreuther zur Haushaltsrede von Rita Fromm (FDP/Aufbruch für Karlsruhe-Fraktion)

17.03.2009 um 22:00

MdB Ingo Wellenreuther nimmt in einem Schreiben an Ulrich Becksmann Stellung zum Auszug aus der Haushaltsrede von Gemeinderätin Rita Fromm vom 3. März 2009 (siehe Aktuelles vom 06. März 2009). Er betont, dass mit der beschlossenen Änderung des Energieeinspargesetzes Nachtspeicherheizungen nicht pauschal verboten werden. Vielmehr ermächtigt die Gesetzesänderung in § 4 Abs. 3 EnEG lediglich die Bundesregierung dazu, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, wonach insbesondere Nachtspeicherheizungen außer Betrieb zu nehmen sind. Außerdem weist Ingo Wellenreuther auf einige einschränkende Vorgaben für diese Rechtsverordnung hin, wie z. B.: die Aufwendungen für ein alternatives Heizsystem müssen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können (Wirtschaftlichkeitsgebot). Weiterhin betont er, dass der § 10a der Energieeinsparverordnung (EnEV) weitere Einschränkungen des Nachtstromspeicherheizungsverbots vorsieht, wie beispielsweise, dass das Verbot dann nicht gilt, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen. Abschließend versichert Ingo Wellenreuther, dass er sich weiterhin dafür einsetzen wird, dass das Nachtspeicherheizungsverbot und die dafür vorgesehen Ausnahmetatbestände in der Praxis und in der konkreten Umsetzung bürgerfreundlich ausgestaltet werden.

Die vollständige Stellungnahme von Ingo Wellenreuther können Sie hier herunterladen.