Stellungnahme von Ingo Wellenreuther zur Haushaltsrede von Rita Fromm (FDP/Aufbruch für Karlsruhe-Fraktion)
17.03.2009 um 22:00
MdB Ingo Wellenreuther nimmt in einem Schreiben an Ulrich Becksmann
Stellung zum Auszug aus der Haushaltsrede von Gemeinderätin Rita Fromm
vom 3. März 2009 (siehe Aktuelles vom 06. März 2009). Er betont, dass
mit der beschlossenen Änderung des Energieeinspargesetzes
Nachtspeicherheizungen nicht pauschal verboten werden. Vielmehr
ermächtigt die Gesetzesänderung in § 4 Abs. 3 EnEG lediglich die
Bundesregierung dazu, mit Zustimmung des Bundesrates eine
Rechtsverordnung zu erlassen, wonach insbesondere Nachtspeicherheizungen
außer Betrieb zu nehmen sind. Außerdem weist Ingo Wellenreuther auf
einige einschränkende Vorgaben für diese Rechtsverordnung hin, wie z.
B.: die Aufwendungen für ein alternatives Heizsystem müssen durch die
eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet
werden können (Wirtschaftlichkeitsgebot). Weiterhin betont er, dass der
§ 10a der Energieeinsparverordnung (EnEV) weitere Einschränkungen des
Nachtstromspeicherheizungsverbots vorsieht, wie beispielsweise, dass das
Verbot dann nicht gilt, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten
entgegenstehen. Abschließend versichert Ingo Wellenreuther, dass er sich
weiterhin dafür einsetzen wird, dass das Nachtspeicherheizungsverbot und
die dafür vorgesehen Ausnahmetatbestände in der Praxis und in der
konkreten Umsetzung bürgerfreundlich ausgestaltet werden.
Die vollständige Stellungnahme von Ingo Wellenreuther können Sie
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