Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die Anfrage von Ingo Wellenreuther

17.03.2009 um 23:00

Die Parlamentarische Staatssekretärin im  Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Frau Karin Roth MdB, hat auf die Anfrage von Ingo Wellenreuther (siehe Aktuelles vom 18. Februar 2009) geantwortet.

Sie bestätigt ihm, dass der Sachverhalt des durch Bebauungsplan bzw. Baugenehmigung  vorgeschriebenen Einsatzes einer Nachtstromspeicherheizung unter den Ausnahmetatbestand des § 10a Abs. 3 Nr 1 EnEV 2009 fällt, wonach die Außerbetriebnahme einer Nachtstromspeicherheizung dann nicht zu erfolgen hat, wenn öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen. Sie bestätigt in ihrem Brief, dass es sich bei entsprechenden Vorgaben in Baugenehmigungen bzw. Bebauungsplänen um öffentlich-rechtliche Pflichten handelt, welche die Pflicht zur Außerbetriebnahme verdrängen.  Außerdem versichert MdB Roth in ihrem Schreiben, dass  das Verbot von Nachtstromspeicherheizungen dann nicht gilt, wenn der Einbau eines anderweitigen Heizungssystems unwirtschaftlich ist.

Den Brief von Staastsekretärin Karin Roth MdB können Sie hier herunterladen.
Den vollständigen Brief von Ingo Wellenreuther MdB können Sie hier herunterladen.
Die Stellungnahme von Ulrich Becksmann hierzu können Sie hier herunterladen.