Antwort des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die Anfrage von Ingo Wellenreuther
17.03.2009 um 23:00
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Frau Karin Roth MdB, hat auf die Anfrage von
Ingo Wellenreuther (siehe Aktuelles vom 18. Februar 2009) geantwortet.
Sie bestätigt ihm, dass der Sachverhalt des durch Bebauungsplan bzw.
Baugenehmigung vorgeschriebenen Einsatzes einer
Nachtstromspeicherheizung unter den Ausnahmetatbestand des § 10a Abs. 3
Nr 1 EnEV 2009 fällt, wonach die Außerbetriebnahme einer
Nachtstromspeicherheizung dann nicht zu erfolgen hat, wenn
öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen. Sie bestätigt in ihrem
Brief, dass es sich bei entsprechenden Vorgaben in Baugenehmigungen bzw.
Bebauungsplänen um öffentlich-rechtliche Pflichten handelt, welche die
Pflicht zur Außerbetriebnahme verdrängen. Außerdem versichert MdB Roth
in ihrem Schreiben, dass das Verbot von Nachtstromspeicherheizungen
dann nicht gilt, wenn der Einbau eines anderweitigen Heizungssystems
unwirtschaftlich ist.
Den Brief von Staastsekretärin Karin Roth MdB können Sie
hier herunterladen.
Den vollständigen Brief von Ingo Wellenreuther MdB können Sie
hier
herunterladen.
Die Stellungnahme von Ulrich Becksmann hierzu können Sie
hier herunterladen.