Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren bei Heizstrom ein

30.09.2009 um 17:47

Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Anbieter von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Das Bundeskartellamt stellt (endlich!) fest, dass es in diesem Markt so gut wie keine alternativen Anbieter gibt und damit keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Kunden. Erste Ergebnisse werden frühestens im Frühjahr 2010 erwartet. Die gesamte Pressemitteilung des Bundeskartellamtes können Sie hier herunterladen.