Informationen zur Kalkulation der EEG-Umlage für das Jahr 2012

06.09.2012 um 15:00

Wie wird die EEG-Abgabe 2012 kalkuliert und erfolgt die Umlage auf die Stromkunden korrekt? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zu diesen Fragen eine Broschüre herausgebracht. Demnach ist mit einer Reduzierung oder gar Befreiung von Heizstrom  auf keinen Fall zu rechnen (Siehe Kap. 6): “…Bei den sog. Nachtspeicherheizungen (elektrische Speicherheizung) sprechen zusätzlich umwelt- und energiepolitische Gründe gegen eine Sonderbehandlung des hierfür verwendeten Heizstroms”. In Anbetracht der Tatsache, dass große Teile der Industrie von der EEG-Abgabe befreit sind, mutet die Begründung des Ministeriums wie Hohn an: “…das EEG sieht vor, die Kosten der Förderung grundsätzlich mittels einer einheitlichen Umlage auf alle Stromkunden umzulegen, unabhängig davon, wofür sie den Strom nutzen”. Außerdem hat das Ministerium erkannt, dass “…Stromversorger in letzter Zeit offenbar zunehmend bislang gewährte Sondertarife für Nachtstrom abbauen und sich die Heizkosten so im Einzelfall drastisch erhöhen können”. Alles in Allem schlechte Aussichten für Nachtstromnutzer!