Nachgefragt: Wie hoch ist das Netznutzungsentgelt beim Nachtstrom?

21.11.2012 um 15:44

Laut §19 der Sromnetzentgeldverordnung werden Nutzer von Nachtspeicherheizungen bei der Netznutzung begünstigt. Staatssekretär Ernst Burgbacher beziffert die Reduzierung immerhin zwischen 50% und 80% des allgemeinen Entgelds. Angesichts der Strompreiserhöhung ab 1. Jan. 2013 fragt unser Sprecher Ulrich Becksmann bei den Stadtwerken nach, wie sich denn die Netznutzungskosten beim Nachtstrom der Stadtwerke Karlsruhe zusammensetzen. Wir sind gespannt, wie viel von der Reduzierung lt. Sromnetzentgeldverordnung bei den Karlsruher Nachtstromnutzern noch ankommt. Lesen Sie hier den Brief an die Stadtwerke Karlsruhe.

Am 10. Dezember 2012 haben die Stadtwerke Karlsruhe geantwortet, lesen Sie hier den Brief der Stadtwerke.