Landeskartellbehörde Baden-Württemberg beschließt Preisvergleich bei Heiz/Nachtstrom
14.02.2009 um 22:00
Die Landeskartellbehörde sieht derzeit noch eine marktbeherrschende
Stellung des jeweiligen Grundversorgers. Sie hat daher entschieden,
die aktuellen Preiserhöhungen zum Anlass zu nehmen, allgemein die Tarife
betreffend Heiz/Nachtstrom einem Preisvergleich zu unterziehen und
gegebenenfalls einer eingehenden kartellrechtlichen Kontrolle zu
unterziehen.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kartellbehörde liegen die Preise
der Stadtwerke Karlsruhe für den Nachtstrom im Vergleich zu anderen
Anbietern in Baden-Württemberg im oberen Mittelfeld.
Den vollständigen Brief können Sie hier
herunterladen.