Landeskartellbehörde Baden-Württemberg beschließt Preisvergleich bei Heiz/Nachtstrom

14.02.2009 um 22:00

Die Landeskartellbehörde sieht derzeit noch eine marktbeherrschende Stellung des jeweiligen Grundversorgers.  Sie hat daher entschieden,  die aktuellen Preiserhöhungen zum Anlass zu nehmen, allgemein die Tarife betreffend  Heiz/Nachtstrom einem Preisvergleich zu unterziehen und gegebenenfalls einer eingehenden kartellrechtlichen Kontrolle zu unterziehen.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kartellbehörde liegen die Preise der Stadtwerke Karlsruhe für den Nachtstrom im Vergleich zu anderen Anbietern in Baden-Württemberg im oberen Mittelfeld.

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen.