Ulrich Becksmann schreibt an das Bundeskartellamt

26.04.2009 um 16:24

Nachdem die Aktionsgemeinschaft der Nachtstromnutzer Karlsruhe in letzter Zeit ihr Augenmerk auf die Änderungen des EnEG und der EnEV gerichtet hat, verlagert sich nach deren Inkraftsetzung der Fokus jetzt wieder auf die Preisgestaltung. Hier ist es vor allem der fehlende Markt, der die Nachtstromnutzer überall im Bundesgebiet den örtlichen Stromlieferanten als Monopolisten ausliefert. Ein Anbieterwechsel ist für Nachtstromnutzer nicht möglich. Ulrich Becksmann weist das Bundeskartellamt nachdrücklich auf diese unbefriedigende Situation hin. Außerdem fragt er nach der Rolle der Netzbetreiber, deren Preis für die Durchleitung ein nicht unerheblicher Faktor für die Gestaltung der NT-Preise der örtlichen Anbieter ist. Auf die Antwort des Bundeskartellamtes kann man gespannt sein. Wir werden sie hier veröffentlichen.

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen.