Bundeskartellamt beschäftigt sich mit dem Thema Heizstrom

03.05.2009 um 17:06

In seiner Antwort auf den Brief von Ulrich Becksmann stellt das Bundeskartellamt fest, dass es begonnen habe, sich intensiv mit dem Thema Heizstrom zu beschäftigen. Dabei müsse zunächst geprüft werden, ob die Preiserhöhungen gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen. Falls das jeweilige Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich nutzt, könne und werde das Bundeskartellamt tätig werden.

Die Preisgestaltung der Netzbetreiber hingegen unterliege der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Bei den Stromnetzen handele es sich um ein natürliches Monopol und sei einer kartellrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich.

Den vollständigen Brief des Bundeskartellamtes können Sie hier herunterladen.