Das Bundeskartellamt antwortet Ulrich Becksmann

30.11.2009 um 14:46

In einem ausführlichen Brief antwortet das Bundeskartellamt auf das Schreiben von Ulrich Becksmann vom 26. April 2009. Es bestätigt, dass Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Fordern überhöhter Preise bei der Belieferung von privaten Endkunden mit Heizstrom eingeleitet wurden. Weitere Einzelheiten können der bereits hier veröffentlichten Presseerklärung entnommen werden. Interessant ist die dem Schreiben des Bundeskartellamtes beigefügte Liste von häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu den Verfahren gegen Heizstromanbieter. Sollte sich der Anfangsverdacht nach Analyse der Erlös- und Kostensituation bestätigen, wird das Bundeskartellamt die Öffentlichkeit darüber auf seiner Internetseite www.bundeskartellamt.de informieren.

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen.