Zwischenbericht des Bundeskartellamtes zum Missbrauchsverfahren beim Heizstrom

13.07.2010 um 16:26

Das Bundeskartellamt hat im September 2009 ein Missbrauchsverfahren bei Heizstrom eingeleitet. Die ursprünglich für Anfang 2010 angekündigten Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Da aber bereits umfangreiche Ermittlungen und die Analyse der Kosten- und Ertragssituation der betroffenen Unternehmen abgeschlossen wurden, hat das Bundeskartellamt den Nachtsrtomnutzern Karlsruhe einen Zwischenbericht übermittelt. Derzeit wird den Unternehmen rechtliches Gehör gewährt. Das Bundeskartellamt sieht bei den Unternehmen teilweise erhebliche Marktzutrittsschranken zu den lokalen Heizstrommärkten. Die Stadtwerke Karlsruhe sind nicht von dem Verfahren betroffen, da in diesem Fall die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg zuständig ist. Sobald die endgültigen Ergebnisse vorliegen, werden wir hier ausführlich berichten.