Bundeskartellamt: Missbrauchsverfahren gegen Heizstromversorger abgeschlossen

30.09.2010 um 06:19

Das Bundeskartellamt hat die im Herbst 2009 eingeleiteten Missbrauchsverfahren abgeschlossen. Die betroffenen Unternehmen sowie weitere Heizstromversorger haben sich der Behörde gegenüber zu umfassenden marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus werden 13 Versorger Rückerstattungen an ihre Heizstromkunden leisten.

Das Bundeskartellamt stellt fest, dass die Anbieter in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten praktisch ohne Wettbewerber sind. Anders als auf dem Markt für „normalen“ Haushaltsstrom gibt es auf dem Heizstrommarkt zahlreiche Marktzutrittsschranken für neue Anbieter und bislang keine Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher. Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes haben alle Unternehmen zugesagt, die folgenden marktöffnenden Maßnahmen umzusetzen:
•    transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet;
•    Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber;
•    transparente Veröffentlichung der Lastprofile im Internet durch den Netzbetreiber.

Darüber hinaus haben sich die Unternehmen verpflichtet, für Heizstromlieferungen nur die niedrige Konzessionsabgabe für Sondervertragslieferungen von derzeit 0,11 ct/kWh zu erheben. Je nach Versorgungsgebiet resultiert hieraus eine zusätzliche direkte Entlastung der Heizstromabnehmer.

Den kompletten Bericht des Bundeskartellamtes können Sie hierherunterladen. Die tabellarische Übersicht der betroffenen Unternehmen kann hierheruntergeladen werden.

Der einzige Nachtstromanbieter in Karlsruhe, die Stadtwerke Karlsruhe, sind nicht von dem Verfahren betroffen gewesen, da in diesem Fall die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg zuständig ist. Unser Sprecher Ulrich Becksmann hat sich bereits an die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg gewandt (siehe unter Aktuelles). Wir sind gespannt, welche Position die Stadtwerke Karlsruhe einnehmen werden.