Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg antwortet Ulrich Becksmann

11.11.2010 um 10:10

Die Antwort des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg als für die Stadtwerke Karlsruhe zuständige Landeskartellbehörde ist eingetroffen. Sie ist außerordentlich unbefriedigend, d. h. die Nachtstromnutzer können von dort nichts erwarten. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vertritt die Ansicht, dass ein regulatorischer Eingriff mit dem Zweck der Förderung des Wettbewerbs im Heizstrommarkt zwar möglich, aber unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Kostenentwicklung nicht angemessen sei.

Bezüglich des Wettbewerbs auf dem Heizstrommarkt im Allgmeinen und der Möglichkeit des Anbieterwechsels im Besonderen, werden wir wohl abwarten müssen, wie sich die Maßnahmen des Bundeskartellamtes auswirken, bzw. bei der Bundesnetzagentur wieder vorstellig werden.